Die neue Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 5 E beschreibt ein Konzept, das die funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie in kompakter Form darstellt. Die Sicherheit wird anhand einer Beschreibung umgesetzt, die organisatorische und technische Komplexität reduziert und auf technische Sonderlösungen verzichtet. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Anforderungen an PLT-Sicherheitseinrichtungen sowie die Vorgaben aus Störfall-, Betriebs- und Anlagenrecht berücksichtigt.

Blatt 5 bildet ein eigenständiges Alternativkonzept innerhalb der Richtlinienreihe und sieht die Umsetzung der funktionalen Sicherheit ausschließlich mit Sicherheitsfunktionen in SIL 2 oder SIL 3 vor. Die Sicherheit wird auf Grundlage festgelegter Annahmen beschrieben, die eine einheitliche Anwendung ohne Kombination mit anderen Regelwerken vorsehen.
Reduzierte Komplexität bei der Umsetzung der Sicherheit
Die Richtlinie beschreibt eine Umsetzung mit reduzierter organisatorischer und technischer Komplexität und verzichtet dabei auf technische Sonderlösungen. Die kompakte Darstellung ist so gestaltet, dass die Anwendung mit weniger detailliertem Fachwissen möglich ist. Dies unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der praktischen Umsetzung sicherheitsrelevanter Anforderungen.
Der Ansatz ermöglicht es, technische Anforderungen zu übererfüllen und damit eine höhere Risikominderung zu erreichen. Die einheitliche Festlegung auf Sicherheitsfunktionen in SIL 2 oder SIL 3 trägt zu einem stabilen Niveau der Sicherheit bei und hat sich in verschiedenen Bereichen der Prozessindustrie über längere Zeit bewährt.
Geschlossenes Konzept für die funktionale Sicherheit
Blatt 5 beschreibt eine abgeschlossene Vorgehensweise, in der alle Schritte der funktionalen Sicherheit enthalten sind. Die festgelegten Randbedingungen lassen keine Kombination oder teilweise Nutzung mit den Blättern 1 bis 4 der Richtlinienreihe oder mit DIN EN 61511 zu, da Blatt 5 alle erforderlichen Elemente in eigener Struktur vorgibt. Dadurch entsteht ein in sich konsistentes Konzept ohne parallele Alternativen.
Anhang E stellt die Unterschiede zu den bisherigen Blättern zusammen, während Anhang F die Anforderungen erläutert, die sich aus der Entscheidung für dieses Konzept ergeben. Diese Ergänzungen schaffen Transparenz und unterstützen Unternehmen bei der strukturierten Umsetzung sicherheitstechnischer Maßnahmen.
Bedeutung für gesetzliche Anforderungen und Betreiberpraxis
Die Richtlinie richtet sich an Betreiber von Anlagen der Prozessindustrie, die die Anforderungen der 12. BImSchV, der Betriebssicherheitsverordnung und des ÜAnlG erfüllen müssen. Sie beschreibt Abläufe, die diese Vorgaben einbeziehen und die Umsetzung der PLT-Sicherheitseinrichtungen nachvollziehbar strukturieren.
Damit liegt ein Konzept vor, das gesetzliche Anforderungen integriert und die Umsetzung der funktionalen Sicherheit in strukturierter Form beschreibt. Das einheitliche Niveau der Sicherheitsfunktionen ermöglicht eine konsistente Risikominderung in unterschiedlichen Anlagenzuständen und unterstützt eine klare Dokumentation sicherheitsrelevanter Aufgaben.
Einordnung des Entwurfs in aktuelle Entwicklungen der Prozessindustrie
Der im November 2025 veröffentlichte Entwurf (Einsprüche sind bis 30.04.2026 möglich) greift Entwicklungen auf, die die Branche seit Jahren beschäftigen. Anlagen wachsen, altern oder werden modernisiert, während gleichzeitig begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Richtlinie beschreibt hierfür ein Konzept, das ohne zusätzliche technische Varianten auskommt und die Sicherheit in eine kompakte Struktur überführt.
Die Darstellung ordnet die relevanten Schritte so an, dass sie sich in verschiedene Betriebssituationen integrieren lassen. Damit verbindet Blatt 5 die Anforderungen der funktionalen Sicherheit mit den praktischen Bedingungen des industriellen Alltags und unterstützt eine konsistente Umsetzung.