Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab 2027 ein verbindlicher Rechtsrahmen für Maschinen in der Europäischen Union, der die bisherige Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ersetzt. Er erfasst nicht nur neu in Verkehr gebrachte Anlagen, sondern auch wesentlich veränderte Maschinen im Zuge eines Retrofit, die unter bestimmten Voraussetzungen wie neue Maschinen zu behandeln … [Weiterlesen...] ÜberRetrofit nach Verordnung (EU) 2023/1230
