Oxea, weltweiter Hersteller von Intermediates und Derivaten bietet ab sofort das neue Produkt n-Propanol (Biozid-Qualität) an. Es richtet sich besonders an Hersteller, die Grundstoffe benötigen, welche der neuesten Anforderung der europäischen Gesetzgebung an Biozide gerecht werden, der Biozid-Verordnung (Biocidal Products Regulation, BPR).
„Die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln auf Basis von n-Propanol als biozider Wirkstoff zusammen mit der Notwendigkeit, die menschliche Gesundheit zu schützen, haben uns davon überzeugt, in diesen schnell wachsenden Markt einzutreten“, sagte Patricia Hoffmann, Marketing Manager Intermediates bei Oxea. „Unser n-Propanol (Biozid-Qualität) wird nach höchsten Industriestandards hergestellt und gehandhabt, damit die Nutzbarkeit als biozider Wirkstoff gewährleistet ist und den Regularien entspricht. Durch die Bereitstellung der neuen BPR-gelisteten n-Propanol-Qualität in ausreichender Menge an unsere Kunden erfüllen wir die Bedürfnisse des Marktes und bieten mit unserer zuverlässigen Logistik langfristige Versorgungssicherheit“, fuhr sie fort.
„Der anhaltende Trend zu höheren Hygienestandards in Krankenhäusern, in Privathaushalten und in der Tierhaltung erfordert Desinfektionsmittel, die einerseits schnell auf Bakterien und Viren wirken, zugleich aber sicher in der täglichen Anwendung sind. Geeignete Desinfektionsroutinen haben in aktuellen Epidemien viele Leben gerettet, aber unerwünschte Nebenwirkungen, wie die Förderung von multiresistenten Erregern, sind zu vermeiden. n-Propanol (Biozid-Qualität) von Oxea bietet alle diese Vorteile. Damit unterstützen wir erfolgreich die weitere Entwicklung von Bioziden, die dazu beitragen können, eine gesündere Welt zu schaffen“, kommentierte Jens Klabunde, Anwendungs- und Produktentwicklungsleiter bei Oxea.
Ab dem 1. September 2015 darf ein Biozidprodukt, das aus einem von der European Chemicals Agency (ECHA) aufgeführten Stoff besteht, diesen enthält oder erzeugt, nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn der Stofflieferant oder der Produktlieferant in der Liste des Artikel 95 der Biozid-Verordnung aufgeführt ist. Oxea ist diesbezüglich bereits als Wirkstofflieferant für n-Propanol von der ECHA aufgenommen worden.